BAUWERKSBUCH

BAUWERKSBUCH & ÖNORM B1300

BAUWERKS-BUCH & ÖNORM B1300

Die MA37 braucht a Bauwerksbuch - “Brauchst a Bauwerksbuch, gehst zum Kaiser!

Bis Ende 2027 muss Ihr Haus bis Baujahr 1919 bei der MA37 registriert sein.

Erfahren Sie, was das für Ihre Immobilie bedeutet und wie Sie rechtzeitig alle Anforderungen erfüllen können – wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

Der Weg aus der Haftung – Was Hauseigentümer und Hausverwaltungen jetzt wissen müssen, was auf Sie zukommt und wie wir Ihnen diese Arbeit abnehmen können.

In den kommenden Jahren stehen alle Liegenschaftseigentümer:innen und Hausverwaltungen in Wien vor einer bedeutenden Aufgabe: Erstellung eines digitalen Bauwerksbuchs gemäß § 128a BO für Wien. In engem Zusammenhang steht die ÖNORM B 1300, die ebenfalls wichtige Anforderungen an die Sicherheit und Dokumentation von Wohngebäuden stellt. Beide Instrumente rücken zunehmend in den Fokus – technisch und wirtschaftlich aber allem voran die rechtliche Haftung.

Warum ein Bauwerksbuch?

Das Bauwerksbuch ist weit mehr als eine Ansammlung von Dokumenten. Es ist eine digitale, systematische und rechtlich verankerte, strukturierte Bestandsaufnahme eines Gebäudes und dient als zentrales Informations-, Planungs- und Dokumentationsinstrument. 

Es dokumentiert unter anderem:

  • den baulichen Zustand (Gebäude- und Planunterlagen)
  • relevante Genehmigungsunterlagen und Bescheide
  • technische Anlagen und deren Wartungsintervalle – optional
  • Prüfberichte sowie 
  • gefährdungsrelevante Informationen.

 

Vorteile Hausverwalter an Eigentümern:

  • Komplette Digitalisierung des Gebäudes
  • Einsichtmöglichkeit der Eigentümer zum aktuellen Zustand des Gebäudes
  • Vertiefte Einsichtmöglichkeit in Reparaturaufträge


Gerade in Wien, wo der Großteil der Gebäude im Bestand steht und viele vor 1945 errichtet wurden, schafft das Bauwerksbuch die Basis für planvolles, wirtschaftliches und rechtssicheres Handeln.

Rechtliche Verpflichtung: Verantwortung und Haftung

Die Erstellung des Bauwerksbuchs ist nicht nur eine formale Anforderung der Wiener Bauordnung – sie steht auch im direkten Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht von Hauseigentümer:innen. Diese verpflichtet dazu, potenzielle Gefahren am Gebäude rechtzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu setzen.

Nach ständiger Judikatur sind Hauseigentümer verpflichtet, bestehende Gebäude regelmäßig zu kontrollieren und – bei Bedarf – instand zu setzen. Dies wurde auch vom Obersten Gerichtshof (OGH) in der Entscheidung 1 Ob 39/08d bestätigt:

„Dabei kann den Hauseigentümer eine einmal erteilte Benützungsbewilligung nicht für allemal entschuldigen, sondern hat er die bauliche Sicherheit laufend zu überprüfen und die Baulichkeiten dem Ergebnis der Kontrolle entsprechend einwandfrei instand zu setzen […] und den nach einschlägigen Vorschriften geltenden Mindeststandard durch zumutbare Verbesserungsarbeiten einzuhalten.“

Diese Rechtsprechung unterstreicht die Bedeutung eines strukturierten Vorgehens: Wer seine Immobilie nicht regelmäßig prüfen lässt, riskiert persönliche Haftung, insbesondere bei Schäden durch bauliche Mängel. Genau hier setzen das Bauwerksbuch und die ÖNORM B 1300 als technische und organisatorische Werkzeuge an, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Pflicht zur Erstellung eines Bauwerksbuchs betrifft:

ab 1. Jänner 2027: Gebäude errichtet vor dem 1. Jänner 1919,

ab 1. Jänner 2030: Gebäude errichtet vor dem 31. Dezember 1945.

Diese Fristen gelten für Liegenschaften in Wien – unabhängig davon, ob sie gewerblich oder privat genutzt werden. Verantwortlich ist die Eigentümer:in, kann jedoch – sofern vertraglich geregelt – auf die Hausverwaltung übertragen werden.

Wer diese Fristen nicht einhält, muss mit Verwaltungsstrafen rechnen.
Viel wichtiger jedoch: Ohne Bauwerksbuch fehlt die Dokumentation, die im Haftungsfall entscheidend sein kann.

Die ÖNORM B 1300 ist eine österreichische Norm, die sich mit der Sicherheitsprüfung von bestehenden Wohngebäuden befasst. Sie definiert ein standardisiertes Vorgehen, mit dem Risiken und Schäden frühzeitig erkannt und verhindert werden sollen.

Die ÖNORM umfasst unter anderem:

  • Sichtprüfung der Gebäudehülle (Fassade, Dach, Balkon)
  • Kontrolle der Verkehrsflächen und Erschließungen
  • Prüfung der technischen Anlagen auf Sicherheitsmängel
  • Dokumentation und Bewertung etwaiger Gefährdungen

Auch wenn die ÖNORM B 1300 formal nicht gesetzlich verpflichtend ist, wird sie von Gerichten bei Haftungsfragen zunehmend als Maßstab herangezogen. Wer sie nicht anwendet, riskiert im Schadensfall eine verstärkte persönliche Haftung.

Obwohl rechtlich getrennt, ergänzen sich beide Instrumente:

Das Bauwerksbuch ist der übergeordnete Rahmen für alle Daten und Prüfberichte.

Die ÖNORM B 1300 kann als Inhalt einer regelmäßigen Inspektion in das Bauwerksbuch integriert werden.

Eigentümer:innen oder Hausverwaltungen, die beide Elemente kombinieren, sichern sich nicht nur rechtlich ab, sondern erhalten auch eine verlässliche Grundlage für Sanierung, Instandhaltung und Werterhalt.

Warum die Kombination sinnvoll ist:

  • Das Bauwerksbuch kann die B 1300-Prüfung integrieren
  • Vermeidung doppelter Datenerhebung
  • Transparente Risikoeinschätzung
  • Effiziente Instandhaltungsplanung
  • Kostensicherheit & Dokumentation im Schadensfall

Für Eigentümer:innen:

Klarheit über die eigene Immobilie

Haftungsminimierung durch normgerechte Dokumentation

Basis für Instandhaltungsstrategien und Investitionsentscheidungen

Wertsteigerung durch geprüfte, dokumentierte Gebäudesubstanz


Für Hausverwaltungen:

Rechtssicherheit in der Verwaltungstätigkeit

Transparenz gegenüber Eigentümergemeinschaften

Effizientere Kommunikation mit Behörden und Sachverständigen

Möglichkeit zur digitalen Dokumentation und zentralen Ablage

So funktioniert die Umsetzung in der Praxis

Ihre Möglichkeiten und Vorteile nach der Umsetzung des Bauwerksbuchs:

Die Umsetzung des Bauwerksbuchs bringt Ihnen spürbare Erleichterungen im Alltag:

  • Zeit sparen: Einmal erfasste Daten können dank Automatisierung und Digitalisierung jederzeit wiederverwendet werden.
  • Einfacher arbeiten: Alle wichtigen Informationen sind zentral verfügbar, klar strukturiert und jederzeit griffbereit.
  • Mehr Übersicht: Durch Transparenz behalten Sie stets den Überblick – ohne aufwendige Suche oder doppelte Arbeit.

So gewinnen Sie mehr Zeit für das Wesentliche – und Ihr Arbeitsalltag wird deutlich einfacher und stressfreier.

1. Analyse & Bestandsaufnahme

Erhebung aller relevanten Unterlagen (Pläne, Bescheide, Energieausweise etc.) und Sichtprüfung des Gebäudes.

2. Sicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300

Durchführung durch zertifizierte Fachleute mit Berichterstellung und Gefährdungseinstufung.

3. Erstellung des Bauwerksbuchs

Zusammenführung aller Dokumente, Inspektionspläne und Handlungsempfehlungen in strukturierter digitaler Form.

4. Einreichung & Registrierung

Einreichung bei der zuständigen Behörde und digitale Speicherung entsprechend den Vorgaben der Stadt Wien.

Warum jetzt handeln so wichtig ist

  • Gemeinschaften frühzeitig informieren!
  • Fristen einhalten – die Zeit drängt!
    Frühzeitige Umsetzung verhindert Engpässe, da die Kapazitäten qualifizierter Prüfer:innen und Dienstleister begrenzt sind. Beauftragen Sie Sachverständige mit Erfahrung im Bestand!

    Bitte berücksichtigen Sie außerdem, dass auch für die Einsichtnahme in den Bauakt über die MA37 Termine notwendig sind. Diese können je nach Auslastung nur eingeschränkt verfügbar sein – was zu Verzögerungen führen kann. Mit einer frühzeitigen Planung sichern Sie sich nicht nur die nötigen Kapazitäten, sondern auch einen reibungslosen Ablauf ohne unnötige Wartezeiten.

  • Verwaltungsverträge prüfen!
    Wer trägt welche Verantwortung und welche Kosten?
  • Frühere Klarheit bedeutet niedrigere Kosten
    Wer Schäden und Mängel rechtzeitig erkennt, verhindert teure Folgeschäden.
  • Wertsteigerung durch Professionalisierung
    Ein vollständiges Bauwerksbuch erhöht die Transparenz und Attraktivität einer Immobilie – auch für Käufer:innen oder Investoren.

Expertise, die sich auszahlt: Brauchst a Bauchwerksbuch, dann gehst zum KAISER!

Mit über 35 Jahren Erfahrung in der Immobilienbewertung, Bestandsanalyse und Dokumentation, sowie einer Vielzahl an umgesetzten Bauwerksbuch-Projekten, biete ich eine fachlich fundierte und rechtlich sichere Umsetzung aller Anforderungen.

Als staatlich geprüfter Sachverständiger, Immobilientreuhänder und langjähriger Vortragender verfüge ich über die notwendige Expertise – und über das Netzwerk, um komplexe Herausforderungen effizient zu lösen.

Meine Leistungen im Überblick:

  • Bauwerksbuch-Erstellung nach § 128a BO
  • Sicherheitsprüfung gemäß ÖNORM B 1300
  • Persönliche Beratung & Abwicklung für Hausverwaltungen
  • Digitale Prozessintegration
  • Weiterführende Nachbetreuung und optionale Zusatzleistungen
  • Persönliche Ansprechpartner & transparente Abläufe
  • Verwenden Sie die von uns erhobenen Daten
    um für Sie resultierende Aufgaben mittels CRM System automatisiert abzuwickeln
    (w.z.B: Angebotseinholung, Erstellung Exposé, Fortführung des Bauwerksbuch u.v.m)
 

MEHR ÜBER UNSERE LEISTUNGEN ERFAHREN >>

Sie haben Fragen oder möchten ein individuelles Angebot?

Kontaktieren Sie mich – ich unterstütze Sie von der ersten Bestandsaufnahme bis zur vollständigen Einreichung des digitalen Bauwerksbuchs.