BAUWERKSBUCH
Bauwerksbuch Wien erstellen lassen – Gesetzliche Pflichten & FAQs
BAUWERKS-BUCH & ÖNORM B1300
Bauwerksbuch Pflicht in Wien: Häufig gestellte Fragen
Ein Bauwerksbuch ist in Wien für viele Gebäude gesetzlich vorgeschrieben (§128 Wiener Bauordnung).
Eigentümer, Hausverwaltungen und Bauträger müssen sicherstellen, dass die Dokumentation vollständig, aktuell und revisionssicher ist.
Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Bauwerksbuch und zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Bauwerksbuch professionell erstellen lassen können.
Was ist ein Bauwerksbuch?
Ein Bauwerksbuch ist die zentrale technische Dokumentation eines Gebäudes. Es enthält alle Unterlagen, die für Betrieb, Wartung, Sicherheit und Nachvollziehbarkeit eines Bauwerks relevant sind, z. B.:
- Einreich- und Bestandspläne
- Statische Berechnungen
- Brandschutzunterlagen
- Technische Beschreibungen
- Prüfberichte
- Wartungs- und Inspektionsprotokolle
- Dokumentation von Umbauten oder Sanierungen
Warum ist ein Bauwerksbuch gesetzlich vorgeschrieben?
Die Bauwerksbuchpflicht dient der Gebäudesicherheit und Risikominimierung. Sie hilft, bauliche Änderungen nachzuvollziehen, Sicherheitsprüfungen zu dokumentieren und Wartungen einzuhalten.
Gesetzliche Pflichten laut §128 Wiener Bauordnung:
- Führungspflicht: Eigentümer müssen ein vollständiges und korrekt geführtes Bauwerksbuch vorhalten.
- Aktualisierungspflicht: Das Bauwerksbuch muss laufend aktualisiert werden, insbesondere bei Umbauten, Sanierungen, Austausch von Bauteilen oder sicherheitsrelevanten Maßnahmen.
- Aufbewahrungspflicht: Dokumentationen sind revisionssicher aufzubewahren. Bei digitalen Bauwerksbüchern bedeutet das z. B. gesicherte Serverlösungen.
- Zugänglichkeitspflicht: Behörden, Prüfer oder andere befugte Stellen müssen das Bauwerksbuch auf Verlangen zugänglich gemacht werden.
- Verantwortlichkeit: Rechtlich verantwortlich bleibt der Eigentümer, auch wenn die Verwaltung von Fachfirmen übernommen wird.
Verstöße gegen diese Pflichten können zu Verwaltungsstrafen, behördlichen Auflagen und Haftungsrisiken führen.
Für welche Gebäude ist ein Bauwerksbuch verpflichtend?
Grundsätzlich für alle Gebäude, für die eine baubehördliche Bewilligung erforderlich ist, z. B.:
- Mehrparteienhäuser
- Wohnanlagen
- Bürogebäude
- Gewerbliche Objekte
- Öffentliche Gebäude
- Größere Umbauten oder Erweiterungen bestehender Gebäude
Wer ist für das Bauwerksbuch verantwortlich?
Rechtlich verantwortlich ist der Gebäudeeigentümer.
Praktisch übernehmen oft:
- Hausverwaltungen
- Facility-Management-Unternehmen
- Technische Gebäudeverwalter
- Spezialisierte Anbieter für Bauwerksbücher (z.B. Bauwerksbuch Kaiser)
Welche Unterlagen gehören in ein Bauwerksbuch?
Ein vollständiges Bauwerksbuch enthält:
- Planunterlagen (Einreichpläne, Bestandspläne, Lage- und Detailpläne)
- Technische Dokumentationen (statische Berechnungen, Brandschutzkonzepte, Haustechnik, Energieausweise)
- Betriebs- und Wartungsunterlagen (Wartungsprotokolle, Inspektionsberichte, Prüfbücher)
- Umbauten, Sanierungen und technische Adaptierungen
Wann muss ein Bauwerksbuch erstellt werden?
- Bei Errichtung eines Gebäudes
- Während der gesamten Nutzungsdauer fortgeführt
- Bei bestehenden Gebäuden: nachträglich, falls gesetzlich vorgeschrieben oder bei behördlichen Prüfungen gefordert
Muss ein Bauwerksbuch regelmäßig aktualisiert werden?
Ja, es ist ein lebendes Dokument, das laufend gepflegt werden muss, z. B. bei:
- Umbauten oder baulichen Änderungen
- Wartungen und technischen Prüfungen
- Austausch von Bauteilen
- Sicherheitsrelevanten Maßnahmen
In welcher Form kann ein Bauwerksbuch geführt werden?
- Digital – Vorteile: zentrale Zugänglichkeit, einfache Updates, revisionssichere Archivierung
- Physisch – klassische Variante für Behörden oder interne Dokumentation
Welche Vorteile hat ein Bauwerksbuch für Eigentümer?
- Werterhalt der Immobilie
- Rechtssicherheit und Nachweis von Prüf- und Wartungspflichten
- Effiziente Verwaltung
- Bessere Verkaufbarkeit von Immobilien
Was passiert, wenn kein Bauwerksbuch vorhanden ist?
- Behördliche Auflagen
- Verwaltungsstrafen
- Haftungsrisiken bei Schäden
- Schwierigkeiten bei Umbauten oder Sanierungen
Kann ein Bauwerksbuch auch nachträglich erstellt werden?
Ja. Fehlende Dokumente werden gesammelt, strukturiert und rekonstruiert, z. B.:
- Baupläne
- Genehmigungen
- Technische Dokumentationen
- Wartungsberichte
Wer erstellt ein Bauwerksbuch?
Spezialisierte Fachunternehmen (z.B. Bauwerksbuch Kaiser) unterstützen Eigentümer und Hausverwaltungen bei:
- Gebäudedokumentation
- Bauaktenrecherche
- Technischer Bestandsaufnahme
- Digitalisierung der Unterlagen
Wie aufwendig ist die Erstellung eines Bauwerksbuchs?
Der Aufwand hängt von Alter, Größe, Nutzung und vorhandener Dokumentation ab.
Ältere Gebäude erfordern meist mehr Recherche und Zusammenstellung.
Welche konkreten Unterlagen werden benötigen? Kann man nach einer ersten Durchsicht beurteilen, ob diese für die Erstellung des Bauwerksbuchs ausreichend sind?
Dass der Bauakt möglichst vollständig vorliegt, liegt in erster Linie im Interesse der Eigentümer bzw. der Hausverwaltung, da sich dadurch die Dokumentation des Gebäudes wesentlich detaillierter und nachvollziehbarer gestalten lässt.
Es gibt jedoch auch zahlreiche Liegenschaften, bei denen kein oder nur ein unvollständiger Bauakt vorhanden ist. In diesen Fällen kann selbstverständlich dennoch ein Bauwerksbuch erstellt werden.
Benötigt wird jedenfalls eine Aufstellung der bekannten Bauverfahren mit folgenden Angaben:
- Jahr
- Aktenzahl
- Gegenstand des Bauverfahrens
Umfasst die optionale Position „Planeinsicht und Auflistung der Aktenzahlen“ die vollständige Akteneinsicht bei der MA 37, die Digitalisierung der relevanten Unterlagen sowie die strukturierte Bereitstellung für das Objekt?
Der angebotene Preis für die Planeinsicht und Erfassung des Bauaktes gilt bei einem Objekt als Fixpreis, unabhängig vom tatsächlichen Umfang der Akteneinsicht. Behördliche Gebühren, sofern solche anfallen, wären gesondert zu tragen.
Die Leistung umfasst die Einsichtnahme in den Bauakt sowie die strukturierte Auflistung der relevanten Bauverfahren und Unterlagen für das Bauwerksbuch.
Wie gestaltet sich der Leistungsumfang der Erstprüfung?
Die Erstprüfung erfolgt entsprechend den Anforderungen des Bauwerksbuches und umfasst die allgemein zugänglichen Gebäudeteile einschließlich Fotodokumentation und Dokumentation relevanter Feststellungen.
Wir weisen darauf hin, dass es sich dabei nicht um eine vollständige technische Zustandsanalyse sämtlicher Bauteile mit detaillierter Sanierungsplanung und umfassender Mängelbehebungsliste handelt, wie sie beispielsweise für Ausschreibungen oder Sanierungsvergaben erforderlich wäre.
Welche Prüfintervalle bzw. wiederkehrenden Prüfungen werden im Bauwerksbuch konkret festgelegt? Ist eine spätere laufende Aktualisierung bzw. Führung des Bauwerksbuchs möglich?
Eine laufende Fortführung des Bauwerksbuches durch uns ist selbstverständlich möglich.
Grundsätzlich wurde das System jedoch bewusst so aufgebaut, dass die Fortführung auch durch die Hausverwaltung selbst oder durch andere fachkundige Personen erfolgen kann.
Aktuell arbeiten wir zudem an einem attraktiven Betreuungspaket, bei dem die laufende Aktualisierung und Führung des Bauwerksbuches durch unser Büro übernommen wird. Die Details hierzu werden in Kürze bekanntgegeben.
Sind sowohl Befundaufnahme als auch vollständiger Prüfbericht im Gesamtpreis enthalten? Welche Gebäudeteile bzw. Bereiche werden dabei geprüft und welche Bereiche sind ausgenommen?
Der angebotene Preis je Objekt umfasst sowohl die Befundaufnahme als auch die Ausarbeitung des Prüfberichtes gemäß ÖNORM B 1300.
Die Prüfung bezieht sich auf die allgemein zugänglichen Bereiche der Liegenschaft und ist durch die angebotenen Kosten vollständig abgedeckt.
Mit welcher Bearbeitungsdauer rechnen Sie ab Beauftragung und vollständiger Bereitstellung der Unterlagen?
Nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen sowie Durchführung der Befundaufnahme rechnen wir derzeit mit einer Bearbeitungszeit von etwa drei Wochen.
Bauwerksbuch Wien professionell erstellen lassen
Das Bauwerksbuch ist gesetzlich vorgeschrieben und ein unverzichtbares Werkzeug für Sicherheit, Werterhalt und Rechtssicherheit.
Wenn Sie Ihr Bauwerksbuch digital oder physisch erstellen lassen möchten, unterstützen wir Sie mit:
- Vollständiger Dokumentation
- Revisionssicherer Archivierung
- Nachträglicher Erstellung für bestehende Gebäude
- Professioneller rechtlicher Beratung gemäß §128 Wiener Bauordnung
Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihr Bauwerksbuch Wien professionell erstellen zu lassen.
Sie haben Fragen oder möchten ein individuelles Angebot?
Kontaktieren Sie mich – ich unterstütze Sie von der ersten Bestandsaufnahme bis zur vollständigen Einreichung des digitalen Bauwerksbuchs.